Aus der "Berichterstattung über die Ergebnisse der mit wohnungslosen Menschen geführten Interviews"

Aus der Mitteilung auf die ich mich beziehe will ich zwei konkrete Punkte aufgreifen.

  • Dauerzuweisung einer Unterbringung...
  • Abschaffung der Taschengeld-Regelung bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung

Dauerzuweisung in einer Unterbringung...

Berechtigt! Jedoch darf nicht vergessen werden, es muss in erster Linie darum gehen dass die Ursachen die zur Obdach- beziehungsweise Wohnungslosigkeit von Menschen führen beseitigt werden. Darüber hinaus muss natürlich auch mehr bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen werden.

In Köln, so unpassend diese Formulierung auch sein mag, erfolgt der Einstieg in das Hilfesystem in der Regel über eine der Notschlafstellen. Diese haben keine einheitlichen Verweildauern. Es gibt solche, wo man bis zum nächsten Tag, wo die Fachstelle Wohnen beim Wohnungsamt der Stadt Publikumsverkehr hat bleiben kann. Es gibt solche, wo man maximal fünf Nächte im Monat übernachten kann.

Wenn man bei der Fachstelle Wohnen vorspricht erfolgt die Zuweisung entweder in ein Hotel (einen gewerblichen OBG-Betrieb) oder in ein Wohnheim eines Freien Trägers. Bei einer Hotel-Zuweisung muss man alle zwei Monate zur Verlängerung zum Sozialamt. Im Vergleich zu einer Unterbringung in einem Wohnheim oder Betreutem Wohnheim verläuft die Verlängerung unbürokratisch. Man nimmt den Termin wahr, quittiert mit seiner Unterschrift dass man die Papiere für die Verlängerung bekommen hat und geht wieder, bis zum nächsten Termin in zwei Monaten. Bei Wohnheimen kann man in der Regel maximal zwei Jahre bleiben. Hier wird jedoch alle sechs Monate über einen sogenannten Hilfeplan entschieden ob weiter verlängert wird oder nicht. Diese Regelung gibt es auch im Betreuten Wohnen (BeWo).

Oft, nicht bei allen Bewohnern, kommt es vor dass man nach dem Wohnheim oder mittendrin ins BeWo kommt. Theoretisch gibt es dort keine Zeitbegrenzung wie lange man bleiben kann.

Abgesehen von der Unterbringung in einer Notschlafstelle, sollten alle Zwischenstationen und Verschiebebahnhöfe abgeschafft werden. Die Menschen müssen so lange in einer Unterkunft bleiben dürfen bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben.

Abschaffung der Taschengeld-Regelung bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung

Berechtigt! Man muss es sich, vereinfacht ausgedrückt, vorstellen wie wenn die Jobcenter beispielsweise das Arbeitslosengeld II an die eigenen Eltern überweist und man dann jedesmal wie ein kleines Kind als Bittsteller zu ihnen muss wenn man Geld haben will. Man unterstellt meiner Meinung nach sozusagen alle obdach- und wohnungslosen Menschen einem Generalverdacht, dass sie nicht mit ihrem Geld haushalten können. Zumindest in Köln ist das Hilfesystem hier so gestrickt, dass es eigentlichen bei allen Freien Trägern der stationären Einrichtungen so ist, dass man dem zustimmen muss, dass die Sozialleistungen (Hartz IV, Grundsicherung) an den Träger überwiesen werden und man von dort immer ein Taschengeld bekommt. Nur bei wenigen ist es wissentlich so, dass man die Leistungen auf ein eigenes Girokonto überweisen lassen kann.

Taschengeld-Regelung heißt jedoch nicht, dass man seine vollen Leistungen auch wieder zurückbekommt. Ein Teilbetrag wird für Verpflegung einbehalten, den man sich dann wieder als Verpflegungsgeld ausbezahlen lassen kann, wenn man sich selbst versorgen möchte. Zwei mal im Jahr kann man sich Kleidergeld auszahlen lassen. Die größte Summe geht jedoch für die Betreuung drauf. Das heißt sozusagen dass betroffene Menschen das System der Unterkünfte bei der Obdach- und Wohnungslosenhilfe selbst finanzieren. Eigentlich wird es doppelt finanziert. Abhängig davon auf Grund von welchem Paragraphen man in einer Unterkunft aufgenommen wird, springen in Köln die Stadt Köln beziehungsweise der Landschaftsverband Rheinland als Kostenträger ein. Das heißt die Betreiber der Einrichtungen bekommen zweimal Kohle.

Das die Menschen selbstbestimmt, frei und menschenwürdig leben können, damit einhergehend die Möglichkeit sich selbst versorgen zu können, muss absolute Priorität haben.